Postexpositionsprophylaxe - PEP bei HIV

Es ist Fakt, dass eine HIV Infektion nur durch Prävention sicher vermieden werden kann. Da es aber auch abseits von schützbaren Bereichen wie beispielsweise im beruflichen Alltag oder im Rahmen einer Straftat oder eines Unfalls zu einer HIV Exposition kommen kann, möchten wir hier die Postexpositionsprophylaxe (kurz: HIV PEP) vorstellen.

Die HIV PEP ist praktisch gesehen die einzige Möglichkeit, eine HIV Infektion trotz erfolgter Exposition nachträglich abzuwenden. Sofern man also infektiösen Körperflüssigkeiten von HIV positiven Menschen oder Menschen mit unbekanntem Serostatus ausgesetzt waren, so kann eine PEP für Sie infrage kommen, wenn einige Kriterien erfüllt werden.

Das wichtigste Kriterium überhaupt ist der Faktor Zeit. Eine Postexpositionsprophylaxe kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie aller spätestens innerhalb von 72 Stunden nach dem Risikokontakt (RK) begonnen wurde. Es gibt jedoch auch Meinungen, die von maximal 24 Stunden nach dem RK ausgehen. Daher ist es von elementarer Wichtigkeit, dass man sich nach der Exposition umgehend in ärztliche Behandlung begibt. Auch wenn das Ganze mitten in der Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag geschehen sein sollte, so besteht immer die Möglichkeit, im Krankenhaus eine PEP einzuleiten.

In en meisten Fällen entscheidet der Arzt anhand der zugrunde liegenden Faktoren, ob eine PEP indiziert ist, oder nicht. Das Robert-Koch-Institut (RKI), das in Deutschland für die Überwachung der HIV Epidemie verantwortlich ist, gibt daher die nachfolgenden PEP Richtlinien heraus. Die meisten Ärzte lassen ihre Entscheidung über die PEP auf diesen Richtlinien basieren.

(Vgl. rki.de PDF zum Thema "Deutsch-Österreichische Empfehlungen zur postexpositionellen Prophylaxe nach HIV-Exposition")

Ablauf der PEP

Die HIV PEP sollte wie gesagt im Idealfall spätestens 24 Stunden nach dem RK initialisiert werden. Je früher, desto besser. Auf diesem Grunde beginnt die PEP damit, dass sich der Patient an einen Arzt oder an ein Krankenhaus wendet und die Sachlage schildert.

Kann der behandelnde Arzt eine Indikation für eine PEP erkennen, so verschreibt er ihnen Medikamente (i.d.R. Tabletten), die Sie über einen Zeitraum von zumeist 4 Wochen einnehmen müssen. Die PEP ist nur dann wirklich effektiv, wenn die Einnahmezeiten strikt eingehalten werden (Compliance).

Nicht selten kommt es im Laufe der Postexpositionsprophylaxe zu Nebenwirkungen oder schweren Nebenwirkungen. Besonders häufig sind hier Übelkeit, Erbrechen und Diarrhoe zu nennen. Grundvoraussetzung für die PEP ist also auch, dass ein Patient die Nebenwirkungen körperlich und psychisch verkraften kann. Ist diese Ausgangsvoraussetzung nicht gegeben, so kann es vorkommen, dass der behandelnde Arzt unter Abwägung aller Faktoren - also auch der realen Infektionswahrscheinlichkeit - von einer PEP abrät.

Die HIV PEP wird unter ärztlicher Betreuung durchgeführt - sprich: man muss im Verlauf der Postexpositionsprophylaxe regelmässige Arztbesuche einhalten. Sobald die PEP abgeschlossen ist, wird in der Regel ein erstmaliger (oder falls dieser bereits erfolgt ist, ein nochmaliger) HIV-Test durchgeführt. Fakt ist, dass gerade im Rahmen einer PEP auch ein PCR-Test und zur Absicherung ein Antikörpertest 12 Wochen nach der potentiellen Infektion durchgeführt werden.

Nach Beendigung der PEP kann der Patient in einem Großteil der Fälle mit der Diagnose "HIV negativ" in den Alltag zurückkehren. Sollte die Diagnose dennoch HIV positiv ausfallen, so kann direkt mit der ärztlichen Beratung begonnen werden. Aus diesem Grunde wird eine PEP auch nur nach einer ausführlichen ärztlichen Beratung durchgeführt - der Patient soll von Anfang an so transparent wie möglich über die Möglichkeiten und Risiken einer Postexpositionsprophylaxe bei HIV Exposition aufgeklärt werden. Nur dann kann er mündig entscheiden, ob er diese Behandlung überhaupt durchführen lassen möchte.

Kosten der HIV PEP

Eine Postexpositionsprophylaxe ist sehr teuer. Die Kosten für eine HIV PEP betragen in den meisten Fällen auf den gesamten Zeitraum gesehen um die 1000 Euro. Die exakten Kosten hängen aber von vielen Faktoren ab und sollten daher immer individuell abgeklärt werden.

Gerade bei Gewalttaten und Unfällen wird die PEP in aller Regel anstandslos übernommen. Bei selbstverschuldetem ungeschützten Geschlechtsverkehr kann es vorkommen, dass die involvierte Versicherung eine Übernahme der Kosten ablehnt.

Daher empfiehlt es sich, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder die Private Krankenversichung bereits im Vorfeld abzuklären, um nicht auf den Kosten der PEP sitzen zu bleiben. Andererseits muss auch immer bedacht werden, dass diese zuerst groß erscheinende Investition die wohl beste Investition des Lebens sein kann, da man ja direkt in seine Gesundheit investiert und diese ist bekannterweise unbezahlbar.

Auch wenn einige Versicherungen die Kostenübernahme zuerst ablehnen, ist uns von Fällen berichtet worden, in denen die Kosten doch übernommen wurden, nachdem die Patienten die Versicherung auf die horrenden Folgekosten einer tatsächlichen HIV Infektion hingewiesen haben. Jeder, der die Grundrechenarten beherrscht sollte dieses Argument nachvollziehen können.

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